Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV, Erstellung von Datenblättern

Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV

Formelle Änderungen der Fahr­zeug­dokumente werden über die Fahrzeug­zulassungs­verordnung geregelt (FZV). Unterstützend für die Straßen­verkehrs­behörde erstellen wir Daten­blätter und Vorgaben zur Änderung der Fahrzeug­dokumente.

Dabei handelt es sich um die Erfassung von Daten ohne technische Änderung:

  • nach­vollzieh­bare Fehl­einträge
  • formelle Änderungen der Einstufung auf Grund veränderter Gesetz­mäßig­keiten oder Regelungen
  • Anpassung von Angaben auf Grundlage von Zulässig­keits­nachweisen und Beschränkungen

Außerdem werden darüber auch Daten erfasst von tech­nischen Änderungen, die nicht zum Erlöschen der Betriebs­erlaubnis führen:

  • Änderungen des Ausrüstungs­zustandes
  • Erfassung von nicht-prüf­pflichtigen Än­derungen
  • Ergänzende Beschrei­bungen von Fahrzeug­merkmalen
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